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Fahrschule Motsch Verbandsfahrschule

Ausbildung

BE, B96 Ausbildung

BE, B96 Ausbildung

Automatik Ausbildung

Automatik Ausbildung

Folgende Unterlagen werden für die Antragstellung benötig

  • Ein Passbild im Halbprofil (35 x 45 mm)
  • Eine Sehtest-Bescheinigung nicht älter als 2 Jahre
  • Eine Bescheinigung über Sofortmassnahmen am Unfallort
  • Einen gültigen Personalausweis. Wichtig: zu jeder Prüfung MITNEHMEN!!
  • Wenn bereits eine Fahrerlaubniss besteht, muss auch dieser bei der Antragstellung vorgezeigt werden.


Bitte beachten!

Die Bearbeitungsdauer des Antrages beim Strassenverkehrsamt kann bis zu 4 Wochen dauern, deshalb bitte die notwendigen Unterlagen rechtzeitig einreichen damit es nicht zu Verzögerungen kommt. Erst nachdem das Strassenverkehrsamt die Unterlagen bearbeitet und zum TÜV weitergeleitet hat könnt ihr die theroretische und praktische Prüfung ablegen!


Nachdem der Ausbildungsvertrag abgeschlossen wurde kann die eigentliche Ausbildung beginnen und im Anschluss daran die entsprechenden Prüfung abgelegt werden.

Theoretischer Unterricht:

Dieser beträgt für den allgemeinen Teil (Grundstoff) aus mindestens zwölf Doppelstunden. Wenn schon eine Fahrerlaubnis existiert, verringert sich der der Umfang der Doppelstunden auf mindestens sechs. Zusätzlich gibt es noch einen klassen-spezifischen Teil (Zusatzstoff).

Praktischer Unterricht:

Dieser besteht aus einer Grundausbildung die mindestens eine Übungsstunde beinhaltet. Zusätzlich gibt es noch Pflichtstunden, die sog. Sonderfahrten, deren Anzahl vom Gesetzgeber festgelegt ist:


5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Theoretische Prüfung:

Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters und erst nachdem man die vorgeschriebene Anzahl an Theoriestunden für die jeweilige Klasse erfüllt hat abgelegt werden. Bei der theoretischen Prüfung muss eine Computerprüfung mit 30 Fragen im Multiple-Choice Verfahren absolviert werden. Die erforderlichen Übungsbogen mit den amtlichen Fragen erhaltet ihr selbsverständlich in der Fahrschule.

Praktische Prüfung:

Die praktische Prüfung darf frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters und erst nachdem man die vorgeschriebene Anzahl an Fahrstunden für die jeweilige Klasse erfüllt hat, abgelegt werden. Sollte man diese beim ersten Mal nicht bestehen (Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen), darf man die Prüfung nach 2 Wochen wiederholen. Aber keine Bange - meistens klappt es beim ersten Mal!

Einen sog. "Idiotentest" gibt es bei der theor. oder praktischen Prüfung nicht mehr. Man kann die Prüfung so oft wie der Antrag gültig ist (1 Jahr) wiederholen. Nach diesem Jahr muss man einen neuen Antrag beim Strassenverkehrsamt stellen wodurch man dann wieder ein Jahr Zeit hat die Prüfungen zu bestehen.

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